Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie gegenüber dem Amtsgericht bzw. dem Betreuungsgericht eine Betreuungsperson, die Sie bei rechtlichen Fragen vertritt. Die Verfügung wird aktuell, wenn Sie aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu bewältigen. Das Gericht wird dann prüfen, ob die von Ihnen bestimmte Person diese Aufgaben übernehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, benennt das Gericht eine dritte Person, möglichst aus dem näheren Umfeld, oder alternativ einen anderen Betreuer.

Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Krankheitsfall stellvertretend für Sie handelt. Sie können bestimmen, ob sich die Beauftragung auf einen besonderen Bereich bezieht, z. B. gesundheitliche Fragen oder Vermögensverhältnisse, oder ob diese umfassend ausgerichtet sein soll. Empfehlenswert sind eine notarielle Beglaubigung und eine regelmäßige Aktualisierung Ihrer Verfügungen.